Es ist Vielen kaum bekannt, dass in den Feiertagsgesetzen der Bundesländer immer noch das überholte Relikt des "Verbots von Tanzveranstaltungen" an allen "hohen" christlichen Feiertagen fortbesteht.
In Hessen wurde jetzt eine Online-Petition gestartet, um das Feiertagsgesetz von dieser religiösen Bevormundung der Bevölkerung zu befreien.
Alle Leser aus Hessen werden gebeten, diese Petition zu unterstützen:
http://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-tanzverbots-an-feiertagen-in-hessenFür Leser aus anderen Bundesländern mag diese Petition eine Anregung sein, in ihren Bundesländern ebenfalls aktiv zu werden.
Welchen Zweck verfolgt ein "Tanzverbot" an Ostern, Pfingsten oder Weihnachten? In grauer Vorzeit wollte man vielleicht die Bürger von Alternativen abhalten und so in die Kirchen treiben. Im 21. Jahrhundert, im Medienzeitalter, sind derartige Bevormundungen des Staates nicht nur überholt, sie sind schlicht verfassungswidrig, da sie die "Freie Entfaltung des Einzelnen" (Art. 2.1 GG) beschränken, ohne dass hierzu eine nachvollziehbare Notwendigkeit besteht.
Jeder Christ, der an einem der Feiertage innehalten und die Kirche besuchen möchte, kann dies UNGESTÖRT tun. Diejenigen, die jedoch eine abweichende Lebenseinstellung haben, dürfen durch eine bestimmte Glaubensrichtung nicht bevormundet werden.
Morde im Fernsehen sind an Feiertagen ebenso "normal" wie Horrorgeschichten oder die Übertragung von Showveranstaltungen. Welcher Christ wird durch die Tanzveranstaltung in einer Disko an der Ausübung seiner Religion ge- oder behindert? In der Kirche dürfte von der Musik in der Disko wohl kaum etwas zu hören sein.
Es wird Zeit, dass sich der Staat auf seine NEUTRALE, WELTLICHE Rolle zurückzieht.
Es wird Zeit, Protektionsgesetze für bestimmte Glaubensrichtungen ersatzlos zu streichen.
Unterstützen auch Sie die NEUTRALITÄT DES STAATES durch Unterzeichnung der o.a. Petition oder durch Initiieren eigener Eingaben !!!