Die Aufsichtsbehörde ist bei der Stadtverwaltung b. z. w. beim Landratsamt, sie ist die zuständige untere Aufsichtsbehörde.
Sie können dort telefonisch nachfragen, wer zuständig ist. Ihr Anliegen sollten Sie aber unbedingt schriftlich vorbringen und nicht telefonisch abklären. Meiner Ansicht nach sind die dortigen Mitarbeiter größtenteils nicht neutral, sondern sehen den Schornsteinfeger als den verlängerten Arm der Behörde.
Sobald etwas schriftlich vorliegt, müssen die Behördenmitarbeiter mit ihren Aussagen wesentlich vorsichtiger sein. Bei mehreren Beschwerden von verschiedenen Bürgern bezüglich eines Bezirksschornsteinfegers wird es für den Bezirksschornsteinfeger ernst. Auch kann man Fehler in einer Argumentation bei schriftlichen Antworten leicht nachweisen.