Leider gibt es noch keine Reaktionen auf meine Frage, aber das ist nicht verwunderlich, denn die Frage scheint schwierig zu sein. In der Kehr- und Überprüfungsordnung werden in Anlage 1, Abschnitt 3 für gasförmige Brennstoffe die raumluftabhängige Feuerstätte unter 3.1, die raumluftunabhängige Feuerstätte unter 3.2 und die raumluftabhängige Brennwertfeuerstätte unter 3.3 aufgeführt, nur die raumluftunabhängige Brennwertfeuerstätte fehlt. § 7 Begriffsbestimmungen lautet:
Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die in Anlage 4 aufgeführten Begriffsbestimmungen zugrunde zu legen.
In Anlage 4 wird die Brennwertfeuerstätte klar definiert und in Anlage 1 wird auch zwischen "mit Brennwert" und "ohne Brennwert", d. h. Heizwert, unterschieden.
Nun hat man mir gegenüber behauptet, meine Brennwerttherme sei unter 3.2 als raumluftunabhängige Feuerstätte einzuordnen, obwohl es sich bei 3.2 meines Erachtens um Heizwert- und nicht um Brennwertfeuerstätten handelt. Man hat behauptet, es sei für die Einstufung in die Nr. 3.2 unerheblich, ob es sich um eine Brennwertfeuerstätte an einer Abgasanlage für Überdruck handelt oder nicht und dass nur bei den raumluftabhängigen Feuerstätten dieser Unterschied zwischen jährlicher für herkömmliche Feuerstätten und zweijähriger Überprüfung für Brennwertfeuerstätten an einer Abgasanlage für Überdruck gemacht werde. Für mich klingt das unlogisch und widersprüchlich, zumal ich schon öfter gelesen habe, dass es gewichtige Unterschiede zwischen Heizwert und Brennwert, zwischen raumluftabhängig und raumluftunabhängig gibt, was die Betriebssicherheit betrifft. Hier werden also die raumluftunabhängige Heizwertfeuerstätte und die raumluftunabhängige Brennwertfeuerstätte gleichgestellt, auch die raumluftabhängige Brennwertfeuerstätte und die raumluftunabhängige Brennwertfeuerstätte an einer Abgasanlage für Überdruck werden gleichgestellt. Ist das aus Sicht der Wissenschaft logisch? Zumindest finde ich diese Auslegung der Anlage 1 der KÜO verwirrend und unkorrekt.
Aber darüber kann mich nur ein Ingenieur aufklären, der wirklich Ahnung von dieser Technik hat. Und so einen habe ich bisher noch nicht gefunden. Auch meine E-Mails an das Bundeswirtschaftsministerium bleiben bisher unbeantwortet, es kommt nur eine Meldung in englischer Sprache, dass die Mails nicht zugestellt wurden. Auch telefonisch erreicht man niemanden, außer eine automatische Ansage rund um die Uhr, dass alle Mitarbeiter zur Zeit im Gespräch seien. Vielleicht sollte ich besser einen Brief schreiben und ihn per Post schicken.