Autor Thema: regensburg-digital.de - HEIMKOMMEN #6: Betreten verboten!  (Gelesen 2325 mal)

Joachim Datko

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Mein Kommentar zu: https://www.regensburg-digital.de/heimkommen-6-betreten-verboten/19042021/
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Sie können sich gerne schämen, für was auch immer!

Zitat: “Das ist jetzt vorbei. Regensburg hat sich entschieden, den schwächsten Teil der Stadtgemeinschaft aus ihrem grünen Herzen zu schneiden. Jeder Regensburger sollte sich dafür schämen.”

Ich habe kein Bedürfnis, mich zu schämen. Ich bin froh, dass wir das religiöse „Mea culpa“ langsam loswerden und brauche keine neuen Priester, die mir sagen, was gut und was schlecht ist.

Joachim Datko

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Ganz schön diskriminierend unterwegs, die "Erzieher*in" (Kommentar von 13:20 ).

Zitat: [...] weil einige wenige geldige, rücksichtslose, egoistische, alte Bewohner*innen dieser Stadt alle unter 30 jährigen am liebsten aus dieser Stadt verbannen würden! [...]"

Als ich jung war, gab es auch Menschen, die rücksichtslos Lärm gemacht haben. Sie zählen jetzt zu den Alten, die in der Regel Ruhe brauchen. Heutzutage weiß man, dass Lärm nicht nur störend ist, sondern sogar krank macht. Umso mehr müssen wir darauf achten, dass die rücksichtslosen Zeitgenossen in die Schranken gewiesen werden. Man ist nicht egoistisch, wenn man einigermaßen ruhig leben möchte. Das wollen auch viele von den jüngeren Menschen. Ich war schon in der Jugend äußerst lärmempfindlich. Diejenigen, die Freizeit-Lärm produzieren, sind rücksichtslos und schaden auch der eigenen Gesundheit.

Joachim Datko

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Nicht eskalieren, sondern Rücksicht nehmen!

Zu R.G.16:06 "Ewig schweigen, wie Halbtote umgehen, kann im gleichen Maße krank machen wie Lärm und Juchheißassa."

Es geht nicht darum, "ewig zu schweigen", davon ist nicht die Rede, sondern um Lärm.

Zu R.G.16:06 "Ich wünsche allen ohne Herz für die Jugend, dass sie im Pflegeheim – mangels noch in der Stadt gebliebener Jüngerer – von TattergreisInnen gepflegt werden, so schlecht diese es halt können."

Wenn man sich Lärm verbittet, bedeutet das nicht, dass man kein Verständnis für die Jugend hat. Auch Sie versuchen alte Menschen zu diffamieren.

Es ist ein berechtigtes Interesse, sich Lärm zu verbitten. Das habe ich auch schon in jungen Jahren gemacht. Wenn ich auf einen Fehler hingewiesen werde, bedanke ich mich und korrigiere mein Verhalten unabhängig vom Alter desjenigen, der mich darauf aufmerksam macht.

Joachim Datko

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Alkoholkauf zwischen Selbstbestimmungsrecht und gesetzlicher Einschränkung! Ein Vergleich zwischen Deutschland und Schweden.

Bei uns darf man ab 18 Jahren beliebig alkoholische Getränke in Geschäften kaufen. Ab 16 Jahren dürfen Getränke bis 15 % Alkoholgehalt gekauft werden.

In Schweden ist der Verkauf von alkoholischen Getränken zur Mitnahme stark eingeschränkt. Getränke mit über 3,5 % Alkoholgehalt können nur in staatlich kontrollierten Geschäften erworben werden (Systembolaget). Das Mindestalter ist 20 Jahre.

Wegen einer sehr hohen Alkoholsteuer sind alkoholische Getränke in Schweden relativ teuer.

Schweden hat einen wesentlich geringeren Alkoholkonsum als Deutschland.

https://image.kurier.at/images/cfs_616w/2126365/46-98793925.jpg
Hier eine Schätzung aus 2016:
Deutschland: 11,4 Liter reiner Alkohol pro Person im Jahr
Schweden: 8,8 Liter reiner Alkohol pro Person im Jahr