Autor Thema: Verstossen Säuglings- und Kleinkindertaufen gegen das Selbstbestimmungsrecht?  (Gelesen 148 mal)

Datko

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Verstoßen Säuglings- und Kleinkindertaufen gegen das Selbstbestimmungsrecht?

Nach den staatlichen Gesetzen ist man ab dem vierzehnten Lebensjahr religionsmündig.

Siehe z.B. : http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsm%C3%BCndigkeit

- Verstoßen Säuglings- und Kleinkindertaufen gegen das Selbstbestimmungsrecht des Menschen?
- Wäre es nicht angebracht, von Säuglings- und Kleinkindertaufen abzusehen?
- Macht sich ein Priester, der seine Religion durch die Taufe auf einen Säugling projiziert im moralischen Sinne schuldig?
- Machen sich Eltern, die ihr Kleinkind taufen lassen im moralischen Sinne schuldig?

Bitte antworten Sie nicht emotional, sondern sachlich, eventuell erst später.

Hintergrundinformation:

Für Katholiken: Der röm.-kath. Papst geht davon aus, dass ungetauft verstorbene Kinder auch in den christlichen Himmel kommen und die frühere Behauptung, sie würden in eine christliche Vorhölle kommen, falsch ist.
Siehe:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/papst-schafft-vorhoelle-ab-/837706.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Limbus_%28Theologie%29
« Letzte Änderung: 09.12.2011, 17:17 von Datko »
Joachim Datko - Physiker, Philosoph
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