Autor Thema: Schornsteinfegergebühr, Rundfunkgebühr oder Grundrechte?  (Gelesen 353 mal)

Datko

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Schornsteinfegergebühr, Rundfunkgebühr oder Grundrechte?

In Deutschland zeigen viele Menschen gerne mit dem Finger auf sogenannte Bananenrepubliken. Nachfolgend zwei Beispiele aus dem deutschen "Geschäftsleben", bei denen die Gesetzespraxis trotz freiheitlich demokratischer Grundordnung eigenartige Wege geht. Beide Beispiele schränken Rechte ein, die den Bürgern durch das Grundgesetz zugesichert sind. Sowohl die Schornsteinfeger, als auch die öffentlichen Rundfunkanstalten kassieren von den Bürgern Gebühren, unabhängig von einem konkreten Auftrag.

1) 1935 wurde in der Gewerbeordnung festgelegt, dass Deutschland in Kehrbezirke für Schornsteinfeger eingeteilt wird. Und so ist es heute noch, ungefähr 8000 "Bezirksschornsteinfegermeister" kassieren bei uns mit, wenn wir eine Heizung mit Brennstoffen betreiben. Dabei ist es egal, ob wir einen Schornsteinfeger benötigen oder nicht. Dazu der Dipl. Ingenieur Heinz Scharf: "Am deutschen Schornsteinfegersystem zeigt sich die Verfilzung von Lobbyisten und Staat, die Reformunfühigkeit einer sich demokratisch nennenden Gesellschaftsordnung, in der die Macht nicht mehr vom Volk ausgeht."

2) Sie wollen vielleicht nur Fernseh-Programme ansehen, die mit dem "Öffentlichen Fernsehen" nichts zu tun haben (z.B. Private Sendeanstalten). Nichts desto trotz müssen Sie monatliche Gebühren an "Ihre" Öffentlichen Rundfunkanstalten zahlen.

Was sagt das Grundgesetz zu diesen Geschäftsmodellen?

Artikel 5 des Grundgesetzes besagt: "Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Trotz des Rechts auf freien Zugang zu Informationen werden von Ihnen Gebühren für das öffentliche Fernsehen erhoben, nur weil Sie Besitzer eines Fernsehgerätes sind, mit dem Sie private Fernsehsender empfangen.

Artikel 13 des Grundgesetz besagt, dass Sie festlegen, wer Ihr Haus betreten darf: "Die Wohnung ist unverletzlich." Wenn Sie auf Ihr Grundrecht bestehen und einem einfachen "Handwerker", dem Schornsteinfeger den Zutritt verweigern, öffnet ihm die Polizei Ihre Tür.

Der Wortlaut des Gesetzestextes im Grundgesetz ist eindeutig. Wer versucht auf seine Grundrechte zu bestehen, wird jedoch sein blaues Wunder erleben. In Deutschland verdient es sich ganz gut, wenn man Geschäftsmodelle betreibt, die unabhängig von einer gewünschten, konkreten Leistung sind.
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Joachim Datko, Regensburg
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