Autor Thema: Keksverfahren - Prinzipien reiten auf Kosten des Steuerzahlers  (Gelesen 171 mal)

Datko

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Siehe: http://www.n-tv.de/panorama/Staatsanwaelte-beissen-sich-fest-article5497221.html

Da verfolgt die Staatsanwaltschaft jemanden, der Hausfriedensbruch begangen hat, um Kekse aus einem Müllcontainer einer Bäckerei mitzunehmen. Die Staatsanwaltschaft scheut keinen Aufwand, um den "Übeltäter" einer gerechten Strafe zuzuführen, der "Übeltäter" gibt auch nicht nach, der Steuerzahler muss den Einsatz der Staatsanwaltschaft bezahlen. Die betroffene Bäckerei hat kein Interesse an der weiteren Verfolgung des "Keks-Greifers".

Ab 1935 haben die Nazis deutschlandweit auf Wunsch der Schornsteinfeger Bezirksschornsteinfeger eingeführt. Bei mir waren zwei Polizeiautos vor der Tür gestanden, um einem Bezirksschornsteinfeger die Tür zu öffnen, damit er gegen meinen ausdrücklichen Willen das Haus betreten konnte. Noch heute behandeln die Behörden und Politiker die Bezirksschornsteinfeger wie "heilige Kühe", als gäbe es das Grundrecht auf "Unverletzlichkeit der Wohnung" nicht.

Besonders dreist waren die ehemaligen Wirtschaftsminister, Müllermeister Glos und Adliger von und zu Guttenberg von der CSU, sie haben den Bürokratie-Wust um die Schornsteinfegergesetzgebung auf Kosten der Bürger weiter verschärft.
Joachim Datko - Physiker, Philosoph
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TWMueller

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Das angeführte Beispiel macht das KERN-PROBLEM ziemlich deutlich:
GESCHRIEBENES Recht ist eben noch lange nicht GELEBTES Recht.

Da wird jemand mit aller Macht des Staates verfolgt, der sich eigentlich nur Weggeworfenes, also etwas, was niemand mehr beanspruchte, nehmen wollte.
An anderer Stelle wird Arbeitnehmern wegen Mini-Beträgen gekündigt. (Der Wert der unbezahlt erwarteten Überstunden übersteigt hierbei den "Schaden" oft um ein Vielfaches.)

Wenn aber Bürger sich gegen Willkür oder Fehlverhalten von Politik, Verwaltung oder Justiz wehren wollen, gilt scheinbar ein anderes Recht.

Ich selbst habe auch schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Eine Strafanzeige gegen einen Verwaltungsmitarbeiter wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil es sich bei der wesentlichen Datumsangabe angeblich "nur" um einen Tippfehler des Mitarbeiters gehandelt haben soll. Erstaunlich nur, dass ein Wochentag angegeben war, der zu dem "Tippfehler" gar nicht gepaßt hat.

Aber ohne dickes Bankkonto und teure, namhafte Anwälte bleibt der "einfache" Bürger halt oft auf der Strecke. Im deutschen Rechtsalltag liegt so Manches im Argen. Die GLEICHHEIT vor dem Gesetz steht zwar schön im Grundgesetz, nach dem praktischen Handeln manches Staatsanwalts oder Richters scheint dies auch auszureichen. Umsetzen muss man diesen Wert ja nicht unbedingt.

Es wäre dringend Zeit, so manches im Verfahrensrecht zu ändern und z.B. den Straftatbestand des "Amtsmissbrauchs" wieder ins Strafgesetz aufzunehmen. Aber wer soll die Gesetzesänderungen beschliessen, wenn kaum jemand in Politik, Verwaltung und Justiz ein Interesse daran hat, mehr Transparenz und Gerechtigkeit anzustreben, wenn dadurch eigene Mauscheleien und eigenes Fehlverhalten vielleicht geahndet werden könnte?
« Letzte Änderung: 15.02.2012, 19:17 von TWMueller »
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