Das angeführte Beispiel macht das KERN-PROBLEM ziemlich deutlich:
GESCHRIEBENES Recht ist eben noch lange nicht GELEBTES Recht.
Da wird jemand mit aller Macht des Staates verfolgt, der sich eigentlich nur Weggeworfenes, also etwas, was niemand mehr beanspruchte, nehmen wollte.
An anderer Stelle wird Arbeitnehmern wegen Mini-Beträgen gekündigt. (Der Wert der unbezahlt erwarteten Überstunden übersteigt hierbei den "Schaden" oft um ein Vielfaches.)
Wenn aber Bürger sich gegen Willkür oder Fehlverhalten von Politik, Verwaltung oder Justiz wehren wollen, gilt scheinbar ein anderes Recht.
Ich selbst habe auch schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Eine Strafanzeige gegen einen Verwaltungsmitarbeiter wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil es sich bei der wesentlichen Datumsangabe angeblich "nur" um einen Tippfehler des Mitarbeiters gehandelt haben soll. Erstaunlich nur, dass ein Wochentag angegeben war, der zu dem "Tippfehler" gar nicht gepaßt hat.
Aber ohne dickes Bankkonto und teure, namhafte Anwälte bleibt der "einfache" Bürger halt oft auf der Strecke. Im deutschen Rechtsalltag liegt so Manches im Argen. Die GLEICHHEIT vor dem Gesetz steht zwar schön im Grundgesetz, nach dem praktischen Handeln manches Staatsanwalts oder Richters scheint dies auch auszureichen. Umsetzen muss man diesen Wert ja nicht unbedingt.
Es wäre dringend Zeit, so manches im Verfahrensrecht zu ändern und z.B. den Straftatbestand des "Amtsmissbrauchs" wieder ins Strafgesetz aufzunehmen. Aber wer soll die Gesetzesänderungen beschliessen, wenn kaum jemand in Politik, Verwaltung und Justiz ein Interesse daran hat, mehr Transparenz und Gerechtigkeit anzustreben, wenn dadurch eigene Mauscheleien und eigenes Fehlverhalten vielleicht geahndet werden könnte?