Das "Schornsteinfegerwesen"

Historische Untersuchung zum Gebietsmonopol der Schornsteinfeger - Schornsteinfegergesetz

Impressum
Von 1845 über 1935 nach 2001



In der mittelalterlichen Zunfttradition war im Handwerk der Gedanke entstanden Angebotskartelle aufzubauen. Dieses Ziel wurde zuerst in den Städten, dann überregional verfolgt und durchgesetzt. Es entstanden Gebietskartelle, die von den Meistern in einer Grauzone zwischen Privatwirtschaft, Politik und Verwaltung durchgesetzt wurden. Je einfacher die Tätigkeit war, desto wichtiger war es Angebotskartelle aufzubauen. Selbst für das Kehren von Kaminen wurden Regelungen für die Länder des Deutschen Reiches angestrebt. Im Jahre 1935 gelang es dann sogar eine einheitliche Regelung für das "Kehren" von Kaminen in ganz Deutschland durchzusetzen.

Die Bundesrepublik wurde Kraft Gesetz in Kehrbezirke eingeteilt, die die Einkommensquelle der sogenannten Bezirksschornsteinfegermeister bildeten. Dieses System hat sich bis heute erhalten. Zur Zeit gibt es ungefähr 8000 "Bezirksschornsteinfegermeister" mit einem geschätzten jährlichen Umsatz von je ungefähr Euro 130.000,-- und damit einem Gesamtvolumen des Gebiets- und Angebotskartells von ca. 1 Milliarde Euro.











  • Der Änderung der Gewerbeordnung folgte unmittelbar die "Verordnung über das Schornsteinfegerwesen" vom 15. April 1935

  • Neufassung vom 28. Juli 1937 ( Oberregierungsrat Dr. jur. Erich Moelle , Elsner Verlagsgesellschaft 1938 ) mit einem Wort "Zum Geleit" von Franz Scholz , Reichsinnungsmeister des Schornsteinfegerhandwerks.

    Wesentlicher Inhalt der Verordnung ist nach meiner Analyse die Einkommenssicherung der "Bezirksschornsteinfegermeister". In einer Anmerkung zum Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom 13. April 1935 wird dies besonders deutlich. Dort wird über den möglichen Verlust eines Kehrbezirks die folgende Wertung getroffen: "Der Widerruf der Bestellung ist für den Bezirksschornsteinfegermeister von lebenswichtiger Bedeutung." ( Seite 16 ). Dies ist natürlich nicht der Fall gewesen, zeigt jedoch den Stellenwert des Kehrbezirks für die Einkommenssicherung des Kehrers.


    03.08.1937:

    Richtlinien des Reichswirtschaftsministers über die bevorzugte Bestellung von ... als Bezirksschornsteinfegermeister


    Schornsteinfegergesetz vom 15. September 1969 (BGBl. 1 S. 1634, 2432)
    Erste Fassung nach 1945 ?

    Verordnungen in Bremen : Register ab 1945 ( Suchbegriff : Schornsteinfeger )




    Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen und wird ständig ergänzt. ( Joachim Datko, Regensburg, 06.2001 )





    Näheres zur Entstehung des Kehrmonopols finden Sie im Buch:
    Das Recht des Schornsteinfegerhandwerks
    Otto Elsner Verlagsgesellschaft
    Erschienen: 1952
    Autoren : Dr. jur. Erich Moelle und Dr. Jur. Franz Philipp

    Gegen das

    Schornsteinfegergesetz

    Home : www.monopole.de

    Joachim Datko
    93055 Regensburg
    Cecilie-Vogt-Weg 9