| Willkommen in Regensburg , der Stadt, in der die Verwaltung das Schornsteinfegergesetz gegen das Grundgesetz verteidigt. |
| Aufbruch der Haustür durch die Polizei am 09.12.1999 um 15.15 Uhr |
| Die Aufgabe: | Der Artikel 13 des Grundgesetzes soll gegen die Regensburger Stadtverwaltung verteidigt werden. |
| Das Ziel: | Kein Zutritt für den Kaminkehrer im Jahre 1999. Kaminkehrer sind ein Relikt aus dem Mittelalter. |
| Stadtverwaltung | Bisheriger erzeugter Schaden durch Strafen im Jahr 1999 : über DM 2.000,--. |
| Aufbruch der Haustür durch die Polizei am 09.12.1999, 15.15 Uhr |
1999 feierte die Bundesrepublik Deutschland den fünfzigsten Geburtstag des Grundgesetzes.
Artikel 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich
Kaminkehrer, ein Relikt aus dem Mittelalter, haben seit dem Jahre 1935 ein Kehrmonopol.
Aus dem Schornsteinfegergesetz leitet die Verwaltung die Verpflichtung ab, sich mit allen bürokratischen Mitteln gegen den Artikel 13 des GG zu entscheiden. Schützenhilfe für die Stadtverwaltung von Regensburg durch die Regierung der Oberpfalz am 02.09.99. Entgegen der Auffassung des Widerspruchsführers steht dem sich aus $1 Abs. 3 SchfG ergebenden Betretungsrecht Art. 13 GG nicht entgegen. Vielmehr handelt es sich um eine in Art. 13 Abs. 2 GG ausdrücklich zugelassene Einschränkung des Grundrechtes der Unverletzlichkeit der Wohnung.
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Seite 2 (Seite mit dem Zitat)
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Lesen Sie doch selbst einmal:
Art. 13 Abs. 2.
Joachim Datko
93055 Regensburg
Cecilie-Vogt-Weg 9