Schornsteinfegergesetz contra Grundgesetz - Glosse - (c) Joachim Datko , Regensburg
Willkommen in Regensburg , der Stadt, in der die Verwaltung das Schornsteinfegergesetz gegen das Grundgesetz verteidigt.


1999, das Jahr der Entscheidung


Aufbruch der Haustür durch die Polizei am 09.12.1999 um 15.15 Uhr.


 Die Aufgabe:  Der Artikel 13 des Grundgesetzes soll gegen die Regensburger Stadtverwaltung verteidigt werden.
 Das Ziel:  Kein Zutritt für den Kaminkehrer im Jahre 1999. Kaminkehrer sind ein Relikt aus dem Mittelalter.
  
 Stadtverwaltung  Bisheriger Schaden durch Strafen im Jahr 1999 über DM 2.000,--, von Menschen erzeugt, die auf der Nehmerseite des Steuersystems stehen.
 Stadtverwaltung  Aufbruch der Haustür durch die Polizei am 09.12.1999 um 15 Minuten nach 15 Uhr





1999 feiert die Bundesrepublik Deutschland den fünfzigsten Geburtstag des Grundgesetzes.





[50 Jahre GG]

Artikel 13 Die Wohnung ist unverletzlich


Kaminkehrer, ein Relikt aus dem Mittelalter, haben seit dem Jahre 1935 ein Kehrmonopol.

Aus dem Schornsteinfegergesetz leitet die Verwaltung die Verpflichtung ab, sich mit allen bürokratischen Mitteln gegen den Artikel 13 des GG zu entscheiden.


Als nächster Schritt wird das gewaltsame Eindringen angedroht. Aus zwei Diktaturen wissen wir, dass man nicht zimperlich ist, wenn es gegen die Rechte des Individuums geht.

Schützenhilfe für die Stadtverwaltung von Regensburg durch die Regierung der Oberpfalz am 02.09.99.

"...

Entgegen der Auffassung des Widerspruchführers steht dem sich aus $1 Abs. 3 SchfG ergebenden Betretungsrecht Art. 13 GG nicht entgegen. Vielmehr handelt es sich um eine in Art. 13 Abs. 2 GG ausdrücklich zugelassene Einschränkung des Grundrechtes der Unverletzlichkeit der Wohnung.

..."
Seite 1
Seite 2 (Zitat)
Seite 3
Lesen Sie doch selbst einmal:
Art. 13 Abs. 2.

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Joachim Datko
93055 Regensburg
Cecilie-Vogt-Weg 9