Nun, Geld hat halt Vorrang vor Grundrechten.
Schade, dass man derartigen "Richtern" kein Bußgeld wegen "unangemesserer Bemerkungen" auferlegen kann.
Jetzt müßte man nur noch wissen, welche Provision ein GEZ-Kontrolleur pro nachgemeldeten Rundfunkgerät bekommt, um beurteilen zu können, ob sich eine Straftat bei 200,- Euro Strafe nicht vielleicht doch lohnt.
Man würde zwar hoffen, dass die GEZ als Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der im Dienst Straftaten verübt, kündigt, aber es steht wohl eher zu vermuten, dass diesem "Straftäter" im stillen Hinterzimmer eher anerkennend auf die Schulter geklopft wird. Geld geht halt vor Recht.