Autor Thema: Austrittsgebot  (Gelesen 477 mal)

Ungläubiger

  • Sr. Mitglied
  • ****
  • Beiträge: 551
Austrittsgebot
« am: 16.08.2011, 10:49 »
Während ich diese Zeilen schreibe, sterben Kinder an Hunger, werden Menschen getötet, erleiden Menschen Unfälle,
gehen Partnerschaften auseinander, jede Sekunde ein Verbrechen, es wird gelogen und betrogen, tägliche Suizide,
Verarmungen, Arbeitslosigkeit und weiteres Leiden im Namen eines Gottes.  Aber ein Gott hilft nie!
Der Gipfel der Frechheit liegt in der Behauptung, es gäbe ein Leben nach dem Tode. Für wen???
Das damit noch erhebliche Gelder erschlichen werden, diese Frechheit noch staatlich unterstützt wird, verdient keine Hochachtung sondern nur
Verachtung. Hilft nur eins: Austreten!

dave

  • Gast
Re: Austrittsgebot
« Antwort #1 am: 20.12.2011, 09:06 »
leider etwas plump

klafuenf

  • Neuling
  • *
  • Beiträge: 3
Es gibt ein Leben nach dem Tod als Mensch
« Antwort #2 am: 06.03.2012, 23:23 »
http://infinityburialproject.com

The mushroom burial suit!


Live long and prosper.

TWMueller

  • Sr. Mitglied
  • ****
  • Beiträge: 262
  • Freiheit heißt, entscheiden können.
    • SchornsteinFegerRechts-Reform
Re: Austrittsgebot
« Antwort #3 am: 08.03.2012, 20:02 »
Ich finde es doch immer wieder erschreckend, wie wenig GLAUBE, KIRCHE und KIRCHEN-STEUER auseinander gehalten werden (können).

Einen GLAUBEN hat jeder. Die Frage ist nur, an was er glaubt. Und sogar derjenige, der glaubt, dass er an nichts glaubt, glaubt dadurch ja bereits an etwas.

Als KIRCHE könnte man jede organisierte Form des Glaubens und der Gemeinschaft Gleichgläubiger verstehen. Also im Prinzip so was wie ein Verein. Wer mitmachen will, tritt bei. Wem's nicht mehr gefällt, tritt aus.

Etwas problematischer wird es bei der Rolle des Staates bezüglich der Kirchen. Eigentlich sollte sich die Selbstverwaltung eines demokratischen Volks aus Glaubensfragen strikt heraushalten. Es gibt eben nicht den einen, wahren und richtigen Glauben. Jede Demokratie, die die Glaubens- und Meinungsfreiheit ihrer Bürger achtet, darf folglich keinen einseitigen Einfluss nehmen. In Weiterführung dieses Neutralitätsgebots sollte sich der Staat auch konsequent aus den Finanzierungsfragen der Glaubensvereine namens "Kirche" heraushalten. Wer Lust hat, soll doch eine Kirche gründen, Mitglieder finden und von diesen Beiträge kassieren. Aber bitte nicht mit hoheitlicher Macht KIRCHEN-STEUERN einziehen. Und wenn ein Kirchen-Verein meint, einen Funktionsträger zu benötigen, soll er ihn auch selbst bezahlen. Das geht den Staat als NEUTRALE Institution schlicht nichts an.

Als Ergebnis dieser Unterscheidungen muss man jedoch auch seine jeweilige Kritik an eine andere Stelle richten. Über Glaubensfragen kann man philosophieren und diskutieren. Zu einem Endergebnis wird die Menschheit nie gelangen. Für die Glaubenslehre der Kirchen sind deren Vertreter die richtigen Ansprechpartner. Aber jeder sollte natürlich nur die Regeln des Vereins kritisieren, dem er selbst auch angehört (soweit sich diese nicht auch nach außen auswirken). Und hinsichtlich der Rolle des Staates zu Glaubens- und Kirchenfragen sind unsere Parteien und Politiker die richtige Adresse. Nur die Parlamente können Gesetze ändern und Haushaltsmittel für Glaubensvereine streichen.
« Letzte Änderung: 08.03.2012, 20:05 von TWMueller »
Thomas W. Müller
Tel.: (06134) 564620
Mail: politik@twmueller.de
(Ich freue mich immer über persönliche Kontakte)

Ungläubiger

  • Sr. Mitglied
  • ****
  • Beiträge: 551
Re: Austrittsgebot
« Antwort #4 am: 09.03.2012, 17:23 »
"Und hinsichtlich der Rolle des Staates zu Glaubens- und Kirchenfragen sind unsere Parteien und Politiker die richtige Adresse."

FALSCH !! Staat und Kirche müssen getrennt sein. Sind es aber leider nicht. 

TWMueller

  • Sr. Mitglied
  • ****
  • Beiträge: 262
  • Freiheit heißt, entscheiden können.
    • SchornsteinFegerRechts-Reform
Re: Austrittsgebot
« Antwort #5 am: 09.03.2012, 19:28 »
"Und hinsichtlich der Rolle des Staates zu Glaubens- und Kirchenfragen sind unsere Parteien und Politiker die richtige Adresse."

FALSCH !! Staat und Kirche müssen getrennt sein. Sind es aber leider nicht.

Ja, LESEN ist schwer. Also noch mal zum Mitdenken: Der Staat muss in Glaubensfragen NEUTRAL sein, also TRENNUNG von Staat und Kirche!

Und wer ist der richtige Ansprechpartner, um die entsprechenden Gesetze zu erlassen?
{---- kurze Denkpause ---- }
Ja, PARTEIEN und POLITIKER. Zumindest aktuell werden die Gesetze doch noch von diesen IN UNSEREN PARLAMENTEN gemacht.
Thomas W. Müller
Tel.: (06134) 564620
Mail: politik@twmueller.de
(Ich freue mich immer über persönliche Kontakte)

Ungläubiger

  • Sr. Mitglied
  • ****
  • Beiträge: 551
Re: Austrittsgebot
« Antwort #6 am: 11.03.2012, 15:59 »
Parlamentarier, Abgeordnete usw. sind menschliche Organe, die immer nach dem Kadavergehorsam gehen. Solange das Reichskonkordat von 1933 nicht aufgehoben wird, ändert sich nichts an der Trennung von Staat und Kirche. Noch nicht einmal Hitler wurde bis heute exkommuniziert und das wissen leider nur wenige. Und eine "schwarze" Krähe hackt der anderen "schwarzen" Krähe kein Auge aus.  So ist es und so wird es immer bleiben.

TWMueller

  • Sr. Mitglied
  • ****
  • Beiträge: 262
  • Freiheit heißt, entscheiden können.
    • SchornsteinFegerRechts-Reform
Re: Austrittsgebot
« Antwort #7 am: 11.03.2012, 18:26 »
Solange das Reichskonkordat von 1933 nicht aufgehoben wird, ändert sich nichts ...

Und wer soll die angesprochene Regelung aufheben?
Zuständig sind MENSCHEN, und zwar zunächst diejenigen, die als "Abgeordnete" in unseren Parlamenten "das Volk vertreten".

Alternativ kann [Ungläubiger] in BAYERN ja die Möglichkeit des Volksbegehrens und der Volksabstimmung nutzen. Ob jedoch gerade BAYERN das Bundesland sein wird, das als erstes die Privilegien der Kirche abschafft?
Aber nur Mut - und viel Überzeugungsarbeit.
Deutschland schaut auf Bayern.
Thomas W. Müller
Tel.: (06134) 564620
Mail: politik@twmueller.de
(Ich freue mich immer über persönliche Kontakte)