Die Verabredung :
Still und heimlich wollte die Stadtverwaltung kommen, es galt den Artikel 13 des Grundgesetzes auszuhebeln.
Ein eigenartiges Gesetz, das Schornsteinfegergesetz,
wollten sie durchsetzen. Trotz massiver Strafen von über DM 2000,-- im Jahr 1999 war der Hauseigentümer
aus technischen, naturwissenschaflichen und rechtlichen Gründen nicht bereit, dem Kehrer das Haus zu öffnen.
Ohne Zeugen und Presse war das Aushebeln des Artikel 13 des Grundgesetzes "Die Wohnung ist unverletzlich" am einfachsten durchzuführen. Deswegen wurde dem Opfer der Termin ihres Kommens nicht mitgeteilt.
In zwei Diktaturen der jüngsten Vergangenheit hatte man so manchen Trick entwickelt,
der auch in einer Demokratie brauchbar ist. Die Lehrer hatten es ihnen in der Schule nicht beigebracht, was es heisst in einer offenen Gesellschaft zu leben.
Joachim
Datko
Cecilie-Vogt-Weg 9
93055 Regensburg