Die Verabredung :

Für den 09.12.1999, 15 Uhr hatte man sich zur gewaltsamen Öffnung des Hauses verabredet.


Still und heimlich wollte die Stadtverwaltung kommen, es galt den Artikel 13 des Grundgesetzes auszuhebeln.



Ein eigenartiges Gesetz, das Schornsteinfegergesetz, wollten sie durchsetzen. Trotz massiver Strafen von über DM 2000,-- im Jahr 1999 war der Hauseigentümer aus technischen, naturwissenschaflichen und rechtlichen Gründen nicht bereit, dem Kehrer das Haus zu öffnen.

Ohne Zeugen und Presse war das Aushebeln des Artikel 13 des Grundgesetzes "Die Wohnung ist unverletzlich" am einfachsten durchzuführen. Deswegen wurde dem Opfer der Termin ihres Kommens nicht mitgeteilt.

In zwei Diktaturen der jüngsten Vergangenheit hatte man so manchen Trick entwickelt, der auch in einer Demokratie brauchbar ist. Die Lehrer hatten es ihnen in der Schule nicht beigebracht, was es heisst in einer offenen Gesellschaft zu leben.




Nachfolgend, das Schreiben der Stadtverwaltung. Damit können Sie sich selbst überzeugen, wie fein und trickreich man in Regensburgs Behörden arbeitet.

Auf Seite 3 heisst es da: ... kommt die Anwendung des unmittelbaren Zwangs ohne weitere Terminmitteilung in Betracht".


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Joachim Datko
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