Prinzipiell dürfen kirchliche Betriebe bei Mitarbeitern ihre Art von Moralvorstellung durchsetzen.
Im Prinzip ist dagegen auch gar nichts einzuwenden. Wie gesagt, im Prinzip. Man nennt dies auch "Tendenzbetriebe". Hierunter versteht man Unternehmen oder Organisationen, die auf bestimmten Werten aufbauen. Die Partei A kann somit erwarten, dass ein Mitarbeiter nicht nebenher Wahlwerbung für die Partei B macht.
Gleiches gilt (prinzipiell) auch für Kirchen. So kann die katholische Kirche schon voraussetzen, dass ihre Mitarbeiter eben katholisch sind. Jedoch steckt sogar in dieser Aussage ein Pferdefuss. Ist ein (katholisches) Krankenhaus die "katholische Kirche"? Nach meinem Verständnis: NEIN. Das Krankenhaus mag zwar der katholiscchen Kirche gehören (eigentumsmäßig), aber es ist eben KEINE Institution, die besteht, um einen bestimmten Glauben zu pflegen. Und als wesentlicher weiterer Aspekt kommt hinzu, dass das Krankenhaus wohl kaum ausschließlich mit finanzielen Mitteln der Kirche betrieben wird. Wenn staatliches Steuergeld einfließt und Patientenrechnungen von zivilen Krankenkassen bezahlt werden, handelt es sich eben nicht länger um einen "Tendenzbetrieb". Für die Qualifikation eines Chefarztes spielt im Grunde noch nicht einmal seine Religionszugehörigkeit eine Rolle. Dann jedoch sogar zu fordern, dass ALLE Ge- und Verbote der KIRCHLICHEN LEHRE zu befolgen seien, geht weit über das Zumutbare hinaus.
Wäre die Kirche konsequent in ihrer Reaktion auf "Sünden", muss sie auch mal erklären, warum Priester, die sich "unsittlich" verhalten haben, nicht ebenfalls umgehend ihre Kündigung erhalten. Nur ist wohl auch den Kirchen bewußt, dass sie zwar dank der guten weltlichen Universitätsbildung relativ einfach einen neuen Chefarzt finden kann, Priester stehen jedoch nicht gerade beim Arbeitsamt Schlange. Auch die Kirche wendet ihre Grundsätze eben nur solange an, wie es nützlich erscheint.
Aus Sicht eines säkularen Staates jedoch darf das Arbeitsgerichtsurteil, in dem die Kündigung eines Chefarztes aufgehoben wurde, eben kein Einzelfall, keine Ausnahme bleiben. Es muss vielmehr zur Regel werden. Es wird Zeit, interne Glaubensbereiche auch im Verständnis der Politik und Justiz klar und deutlich von den Sektoren zu trennen, die im Grunde einen ganz normalen Geschäftsbetrieb darstellen, an dem lediglich eine Religionsgemeinschaft beteiligt ist. Es gibt eben kein katholisches Krankenhaus, in dem nur katholische Patienten von katholischen Ärzten behandelt werden und das sich ausschließlich mit katholischem Geld finanziert. Wenn in der Realität jedoch das "katholische" Krankenhaus gleichberechtigt in der Krankenhausbedarfsplanung berücksichtigt wird, müssen auch für Angestellte dieses Wirtschaftsunternehmens die gleichen Normen gelten, die auch sonst am Arbeitsmarkt anzuwenden sind.
Was würde die katholische Kirche wohl sagen, wenn ein Priester im Lebensmittelgeschäft nicht bedient würde, da es sich um einen protestantischen Spezialitätenladen handelt? Und die Kassiererin wird gefeuert, wenn sie Sonntags unentschuldigt dem Gottesdienst fernbleibt?
Jeder darf gern glauben, was immer er will. Aber Arbeitsrecht muss Arbeitsrecht bleiben. Einen kirchlichen Sonderweg darf es nur in absoluten Ausnahmefällen (Tätigkeit mit tendenzrelevanter Funktion) geben. Es wird Zeit, sowohl die Rechtsgrundlagen, vor allem aber die Rechtspraxis der Neutralitätspflicht des Staates angemessen auszugestalten. Mich interessiert doch nicht, wie oft ein Arzt verheiratet war. Mich interessiert nur, ob er sein Fach versteht. Oder muss ich mich zukünftig bei einem Unfall zunächst informieren, welche Glaubensrichtung der Chefarzt hat, bevor ich dem Rettungswagen sagen kann, in welche Klinik ich eingeliefert werden möchte. Ich würde mich dann für ein atheistisches Krankenhaus entscheiden. Man darf vermuten, dass der dort beschäftigte Chefarzt mehr Zeit zur Verfügung hat, sich fachlich weiterzubilden, als sein Kollege im katholischen Krankenhaus, da dieser ja eine erhebliche Zeit zur Pflege religiöser Riten ausfwenden muss.