Autor Thema: IHK Auskunft ü. ... aus Mitgliedsbeiträgen fin. Rücklagen u. Verwendungszwecke  (Gelesen 541 mal)

Datko

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Siehe: http://www.buergeranwalt.com/2011/10/11/pressemitteilung-zwangsmitgliedschaft-in-der-industrie-und-handelskammer-oberverwaltungsgericht-nrw-lasst-berufung-zu/

"Obwohl sich herausstellte, dass die Rücklagen der Beklagten in den streitgegenständlichen Beitragsjahren exorbitant hoch und somit nur schwer mit dem gesetzlich verankerten Kostendeckungsprinzip zu vereinbaren waren und Rechtsanwalt Storr im Verfahren zudem ausführlich dargelegt hatte, dass die Zwangsehe zwischen Staat und Unternehmer eklatant gegen das Grundgesetz verstößt ..."

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Man sollte endlich Zwangsmitgliedschaften abschaffen. Deutschland ist ein Schlaraffenland für Organisationen, die von Zwangsbeiträgen leben, wie z.B. den IHKs und den öffentlichen Rundfunkanstalten. Dort ist eine konkrete Leistung vom Beitrag entkoppelt.

« Letzte Änderung: 23.10.2011, 11:22 von Datko »
Joachim Datko - Physiker, Philosoph
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