Die mittelalterlichen Städte waren um 1200 n. Chr. die Geburtsorte der handwerklichen Zünfte bzw. Gilden.
Selbstgestecktes Ziel der Zünfte war die Kontrolle von Marktsegmenten.
Alle Anbieter in einem bestimmten Segment wurden durch die Zunft zu einem Angebots-Kartell
verbunden.
Das Marktsegment wurde von der jeweiligen Zunft vereinnahmt und die Anzahl der Anbieter
strikt kontrolliert. Heute sprechen wir bei diesem Marktverhalten von Monopolisierung des Marktes.
Die jeweilige Zunft, Organ der zusammengeschlossenen Anbieter, nahm Einfluss auf die Politik und die Verwaltung.
Dies ging so weit, dass sie sich selbst als Teil der öffentlichen Verwaltung fühlte.
Damit entstand eine geregelte Wirtschaft, das Gegenteil einer freien Wirtschaft.
Ist diese geregelte, mittelalterliche Wirtschaft eine soziale oder eine asoziale Wirtschaft?
Als sozial bezeichnen wir eine Wirtschaft, die allen eine Grundversorgung, unabhängig
von ihrem eigenen wirtschaftlichem Beitrag, garantiert.
Sozial war die geregelte Wirtschaft nur in Bezug auf die Mitglieder der Zunft,
die in einer Art Versicherung für schwach gewordene Mitglieder sorgte.
Der Rest der Gesellschaft wurde benachteiligt.
Man kontrollierte die Anzahl der Anbieter und das Marktverhalten der Anbieter.
Wichtige Produkte und Dienstleistungen wurden durch den eingeschränkten Wettbewerb zu überhöhten Preisen
angeboten. Dies ging zu Lasten der Bürger und war asozial gegenüber denen,
die nicht anbieten durften und gegenüber denen,
die wegen der überhöhten Preise ihre Grundversorgung nicht bestreiten konnten.
Damit widersprach die handwerkliche Wirtschaft in den mittelalterlichen Städten
den beiden Grundprinzipien einer ethischen Wirtschaftsordnung.
Ethisch ist eine Wirtschaftsordnung, die den freien Wettbewerb aller möglichen Anbieter zulässt und gleichzeitig
für alle Individuen eine Grundversorgung garantiert.
Im Laufe der Jahrhunderte
verlor ein Teil der Zünfte an Einfluss,
ein anderer Teil konnte den Einfluss bis in unsere Zeit retten.
So haben in der Bundesrepublik bestimmte Handwerker ein alleiniges Recht bestimmte Tätigkeiten durchzuführen.
Dies gilt z.B. für einige Bauberufe.
Sie betreiben durch eine Kontrolle der möglichen Anbieter ein Monopol.
Am erfolgreichsten setzte sich das Handwerk der Schornsteinfeger durch.
Ihr Gewerbe, das "Fegen" ist eine einfache Dienstleistung, die ohne besondere Kenntnisse, von jedermann,
durchgeführt werden kann.
Um den Bestand zu sichern musste massiv auf die öffentliche Verwaltung und öffentliche Meinung Einfluss genommen werden.
Einer starken Interessenvertretung gelang es in den Regionen des "Deutschen Reiches" ein "Kehrmonopol" zu etablieren.
Die Schornsteinfeger sicherten ihren Lebensunterhalt durch das Recht Kamine gegen eine Gebühr regelmässig zu reinigen.
Dies unabhängig von einem Auftrag oder der Notwendigkeit der Tätigkeit.
Bis zum Jahre 1935 war dies lokal in den einzelnen Regionen geregelt.
Am 13. April 1935 wurde mit einem
"Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich" festgelegt,
dass das Deutsche Reich in Kehrbezirke einzuteilen ist.
Das Ziel der Schornsteinfeger war damit erreicht, die Sicherung ihres Lebensunterhaltes wurde über ein Gesetz geregelt.
Ein Monopol war entstanden. Heute nennt man diese Art von Monopol, ein Gebietsmonopol,
da die Anbieter sich den Markt räumlich aufteilen.
Im Gegensatz zu einem Monopol der Wirtschaft, in dem die Marktbeherrschung ohne gesetzliche Grundlage erlangt wird,
nenne ich Monopole, die über eine gesetzliche Grundlage abgesichert sind, öffentlich-rechtliche Monopole.
Aus moralischer und wirtschaftlicher Sicht sind Monopole abzulehnen, da sie den freien Wettbewerb behindern.
Es werden mögliche Wettbewerber ausgeschlossen und der Preis kontrolliert.
Der Gesetzgeber trägt dem Rechnung, indem er die Marktaufteilung per Gesetz verbietet.
In der Bundesrepublik im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
(GWB).
In der europäischen Gemeinschaft im
EU Competition Law.
Im folgenden soll das entstandene Monopol noch differenzierter betrachtet werden.
Das Gebietsmonopol der "Bezirksschornsteinfegermeister" unterscheidet sich von einem Monopol der freien Wirtschaft
durch die gesetzliche Regelung ( SchfG vom 15.09.1969 ). Eine Besonderheit ist noch darin zu sehen,
dass das Monopol der Schornsteinfeger unabhägig von der Nachfrage ist.
Auch wenn das angebotene Produkt nicht benötigt wird, wie das "Fegen" des Schornsteins ,
ist die Einnahme gesichert.
Bei anderen öffentlich-rechtlichen Monopolen bricht ohne Nachfrage das Monopol zusammen,
man denke nur an das frühere Zündholzmonopol.
Monopole stehen der freien Marktwirtschaft entgegen.
Man stelle sich vor, es gäbe einen "Bezirksschuhputzmeister",
der jedes Jahr das Schuhwerk überprüft und die Schuhe putzt,
ob es notwendig ist oder nicht, und das noch ohne Auftrag.
Zu diesem Zweck wäre die Bundesrepublik Deutschland in Schuhputzbezirke eingeteilt.