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IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 21/2000, Seite 3
EDITORIAL
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Sicherheit hat ihren Platz |
Dass die Liberalisierung in Europa Veränderungen mit sich bringen wird, dürfte jedem klar sein. Gesetze und europäische Normen haben ja auch für den SHK-Handwerker Auswirkungen gezeigt. Doch für den deutschen Markt gab es Kontakte des Zentralverbands Sanitär-Heizung-Klima und des Zentralverbands der Kaminkehrer, die so gehalten sind, dass einseitige Aktivitäten unterbleiben sollten - hierzu gibt es abgestimmte Verbandsvereinbarungen.
Mit Aktivitäten in Sachen Tanklagerstätten handelten die Kaminkehrer aus unserer Sicht bereits gegen diesen Grundsatz, hier ist auch noch nicht das letzte Wort gesprochen. Dass sie nun in ihr Aufgabengebiet auch noch die Kontrolle gasführender Rohrleitungen einschließen wollen, und in dieser Sache bereits im Bundeswirtschaftsministerium vorstellig wurden, geht weit über mein Verständnis hinaus.
Das Maß ist voll! In diesem Zusammenhang sind auch meine am 17. Oktober dieses Jahres in der Sendung "Plus-Minus" gemachten Ausführungen zu sehen. Ein Signal an die Verbandsspitze der Kaminkehrer ist hiermit wohl deutlich geworden und eine weitere Aktivität wird von dem SHK-Handwerk nicht hingenommen, denn Thema ist die Zweitprüfung nach Beseitigung von Schäden an Ölfeuerungsanlagen. Bei Beanstandungen durch die Kaminkehrer muss es reichen, wenn der Endkunde die Mängelbeseitigung nachweist. Eine weitere Nachmessung sollte im Interesse des Endverbrauchers entfallen. Für diese Kosten hat der Nutzer der Anlage weder Verständnis, noch ist eine solche Maßnahme nachvollziehbar - eben überflüssig.
Unsere Messung ist identisch und gleichwertig mit der Messung der Kaminkehrer. In dieser Beziehung ist das Kaminkehrermonopol überzogen - nein fehl am Platz.
Der letzte einseitig erfolgte Vorstoß der Kaminkehrer in Sachen Gasleitungskontrolle ist schon deshalb unverständlich, da hier ein Eingriff in ein gefahrengeneigtes Handwerk erfolgen würde. Eine entsprechende Qualifizierung ist unumgänglich und hierzu ist die Meisterprüfung im Installations- und Heizungsbauerhandwerk nachzuweisen. Das Kaminkehrer-Handwerk will sich mit einem ministeriellen Federstreich und anschließendem Crashkurs die Qualifikationen andienen - das kanns nicht sein. Ein Eingriff in den sensiblen Gas-Bereich ist nicht hinnehmbar und entbehrt jedem sachlichen Hintergrund. Die Prüfung von Gasleitungen ist seit jeher wegen der Fachqualifikation Sache des Sanitär- und Heizungsbauerhandwerks und in der Zusammenarbeit mit den Gasversorgern eine grundlegende Aufgabe des SHK-Handwerks.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich befürworte den Aufgabenbereich des Kaminkehrerhandwerks. Die Feuerbeschau, Kaminbeurteilung und -reinigung sowie die Jahresmessung durch den Kaminkehrer ist unverzichtbar.
Gemeinsam sollten wir geeignete Wege finden, um die partnerschaftliche Zusammenarbeit fortzusetzen und so die Unterstützung des jeweils anderen Berufsfeldes zum Nutzen der Endverbraucher zu erreichen.
Ihr
Werner Obermeier
Vizepräsident Zentralverband
Sanitär-Heizung-Klima
Landesinnungsmeister Fachverband SHK Bayern
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