| Das Gebietsmonopol der Schornsteinfeger ist ein Relikt aus dem Jahr 1935 |
| Schornsteinfeger : Kehrzwang, wo es nichts zu kehren gibt |
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Hallo Herr Datko, nachfolgend meine negativen Erfahrungen mit dem Schornsteinfeger zur Veröffentlichung unter www.monopole.de Wilhelm Rettenberger Ehingen/Do., 22.01.2001 Kaminkehrermonopolunwesen durchexerziert am Bundesbürger Wilhelm Rettenberger Sehr geehrter Herr Datko, ich würde mich freuen, wenn Sie meine leidvollen Erfahrungen mit meinem Rußmonopolisten und seinen Vollstreckungsgehilfen (Beamten des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis) im Internet veröffentlichen würden. Da ich schon öfter Probleme mit dem für mich zuständigen Rußmeister hatte, verlangte ich 1999 von unserer Behörde mir einen anderen Kehrer zuzuteilen. Ich verweigerte ihm die Feuerstättenschau, weil ich nicht wünsche, daß ein mir unliebsamer "Handwerker" irgendeine Tätigkeit in meinem Hause durchführt. Ich begründete das damit, daß ich Zweifel an der Arbeits- und Abrechnungspraxis des Herrn B.S. habe und daß ich mich überdies in meinem Grundrecht (Unverletzlichkeit der Wohnung) insbesondere durch Herrn B.S. eingeschränkt fühle. Die Behörde, die ansonsten mit ihrer Kundenfreundlichkeit wirbt, teilte mir mit, daß das absolut nicht möglich sei, weil es im Schornsteinfegergesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen ist. Mir wurde ein Zwangsgeld von DM 1.000,-- und für den Fall der Uneinbringlichkeit (wegen meiner geringen Rente?) Beugehaft angedroht. Auf Grund meiner Lebenserfahrung, ich bin Jahrgang 1923, möchte ich behaupten, daß nicht nur unser Schornsteinfegergesetz aus der Zeit des Nationalsozialismus stammt, sondern auch die Gepflogenheiten und Machtmittel unserer Behörden um dieses dem Bürger rücksichtslos überzustülpen. Damals war Kaminkehren allerdings wirklich noch nötig und die Gebühren waren so bemessen, daß sie auch vom kleinen Bürger leicht zu verschmerzen waren. Da ich selbst Handwerker bin, störe ich mich insbesondere an einem Gebiets- und Preismonopol, noch dazu wenn der zuständige Herr der "dunklen Organisation" unfähig ist und dabei noch selbstherrlich und unverschämt auftritt. Zu keinem Zeitpunkt habe ich den Zugang zu meiner Feuerstätte oder die "Imissionsschutzmessung" grundsätzlich verweigert. Im Sommer 2000 habe ich mich entschieden meine veraltete aber immer noch gesetzeskonforme Ölheizung nicht mehr zu modernisieren, sondern von einer Fachfirma durch eine moderne Gasbrennwertheizung ersetzen zu lassen. Dies teilte ich bei der Kehrankündigung durch Herrn B.S. für Sept. 2000 sowohl ihm, als auch der Behörde mit. Als er trotzdem zu dem angekündigten Termin erschien, verweigerte ich Herrn B.S. für die unnötige Dienstleistung, die er mir aufzwingen wollte, den Zutritt. Daraufhin stellte mir die zuständige Behörde für Einbau und Inbetriebnahme der Gasheizung ein Ultimatum für Ende November, verbunden mit einer Verwaltungsgebühr von DM 100,-- wegen nicht eingehaltenem Kehr- und Überprüfungsturnus. Gegen diesen Bescheid legte ich fristgerecht Widerspruch ein. Ohne mein Wissen hatte die von mir beauftragte Fachfirma mit dem unliebsamen Kehrer Kontakt aufgenommen und ihm vor Einbau meiner neuen Heizung die Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Da ich Herrn B.S. seit langem in Verdacht hatte unnötige und überteuerte Leistungen abzurechnen, willigte ich für die Endabnahme meiner Anlage durch Herrn B.S. nur ein, wenn mir vorab die Kosten dafür mitgeteilt würden und wenn ein Vertreter der Behörde anwesend wäre um Rechtmäßigkeit von Arbeitsleistung und Gebührenerhebung zu überprüfen. Mit zweistündiger telefonischer Voranmeldung kündigten mir die Herren B.S. und der Behördenvertreter J.R. ihr Kommen zur Endabnahme an, wozu ich mich bereit erklärte. Eine Rechnung über DM 293,68 wurde mir ohne Prüfung oder Erläuterung des Behördenvertreters unmittelbar vor der Endabnahme durch Herrn S. ausgehändigt. Auf meine Nachfrage ob die Rechnung nicht etwas hoch sei sagte Herr J.R.: "das ist korrekt, das darf er." Zu Beginn der Messung im Heizkeller setzte der Kehrer die zuvor ca. 2 Wochen völlig störungsfrei arbeitende Anlage ausser Betrieb. Durch blosses Abwarten sollte die Anlage wieder in Betrieb gehen, damit er seine Messungen fortführen könnte. Ohne mein Zutun würden wir bis heute auf das Wiederanlaufen der Anlage warten! Durch Abnehmen des Deckels im Abluftrohr gelang es ihm ausserdem Kondensat auf die Ansaugseite des Brenners zu manipulieren wo weder vorher, noch nachher jemals Feuchtigkeit aufgetreten war. Selbstverständlich beanstandete er die "Feuchtigkeit unbekannter Herkunft"! Nach Beendigung der "Abnahme" wurde die Heizung mit einer Datumsplakette versehen. Herr S. teilte mir mit, daß er an sich erst in zwei Jahren wieder zu kommen bräuchte, wenn vorher "das mit dem Schornstein erledigt sei". Er habe mit der Fachfirma vereinbart, daß das typgeprüfte Kunststoffabgasroh wieder ausgebaut werden müsste, damit er eigenhändig die Kehrung des für die Ölheizung nicht mehr gebrauchten Schornsteins vornehmen könne. Ich verweigerte das ganz entschieden und forderte ihn auf in diesem Fall die Heizung sofort wieder ausser Betrieb zu nehmen. Die Herren gingen auf meine Forderung nicht ein und teilten mir im Weggehen mit ich würde von ihnen schriftlichen Bescheid bekommen. Bis heute Januar 2001 ist das nicht geschehen. Statt dessen bekam ich vom Regierungspräsidium Stuttgart einen Brief mit der Aufforderung ich möge meinen Widerspruch gegen die Verwaltungsgebühr zurücknehmen da sie rechtmäßig sei. Ansonsten müsste der Widerspruch gegen eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von DM 150,-- abgewiesen werden. Die "Endabnahme", die man in diesem Fall eigentlich nur als Entgelt-Abnahme bezeichnen kann dauerte einschließlich 10-minütiger Wartezeit und ca. 10-minütiger Diskussion genau 31 Minuten. Bei einer Rechnung über DM 293,68 ist ziemlich klar, warum es im "öffentlichen Interessse" ist, daß bezüglich dieser "Arbeitsleistung" vehement an einem Bezirksmonopol festgehalten wird. Nachfrage bei einem für einen anderen Kehrbezirk zuständigen Kehrer ergab allerdings, daß die Rechnung von Herrn B.S. mit dem Segen der Behörde einige Leistungen zuviel aufwies. Zu diesem Zeitpunkt wurden die aufgeführten Leistungen weder erbracht noch müssen diese bei Einbau einer neuen Heizung üblicherweise erbracht werden. Gegen die Rechnung von Herrn B.S. werde ich separat Widerspruch einlegen. Nach meiner Erfahrung mit den Rußmonopolisten bin ich schon fast geneigt zu glauben, daß die Behörden im vermeintlichen "öffentlichen Interesse" auch die Arbeits- und Abrechnungspraxis unsauber arbeitender Kehrer decken. Wilhelm Rettenberger Mechanikermeister, Jahrgang 1923 |
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Joachim Datko
Cecilie-Vogt-Weg 9
93055 Regensburg