Glosse Copyright 1998: Joachim Datko, Regensburg
Bürokratismus in Regensburg
Der erste verlorene Prozeß
Er hätte es eigentlich wissen müssen, so ein Prozeß war wohl nicht zu gewinnen.
Wohin würden die Bürokraten auch kommen, wenn etwas, was schon seit Jahrhunderten durchgeführt wurde,
in Frage gestellt wird.
Aber fangen wir von vorne an. Die Ursache des ganzen Streites ist ein Glücksbringer, der Mann in Schwarz.
Ihm hatte sicherlich schon sein Meister gesagt:
Handwerk hat goldenen Boden, so wie es dieser wiederum von seinem Meister gehört hatte.
Im Laufe der Jahre hatte sich unser Mann in Schwarz zu einem
selbstbewußten Bezirkskaminkehrermeister entwickelt, ganz Fachmann in der Welt der Kamine und Heizungen.
Schon seit dem Mittelalter verstand es sein Handwerk die Kamine meisterhaft zu fegen.
Wahrlich eine Kunst! Nicht etwa von Jedermann durchführbar.
Um den goldenen Boden zu legen, hatten gewiefte Vorfahren unseres Bezirkskaminkehrermeisters
ihren Dienst in die Gesetzestafeln des Bürokratismus eingeschmuggelt.
Und so findet sich das folgende Gesetz in den Büchern der Bürokraten:
Du Bürger, mußt Deinen Kamin von einem Bezirkskaminkehrermeister reinigen lassen.
Das Nähere regelt eine Gebührenordnung. Und unser Bezirkskaminkehrermeister,
zum Zeitpunkt seiner Ernennung, einer der glücklichsten Menschen auf dieser Welt,
ahnte nicht, daß er eines Tages auf einen Bürger treffen sollte, der,
was für ein böser Mensch, ihm den goldenen Boden seines Handwerks hartnäckig vorenthalten wollte.
Daß auch das Ewige gewisser Modifikationen bedarf, war der Handwerkskammer,
der Standesvertretung der Kaminkehrer, nicht entgangen. Moderne Heiztechniken erzeugen nicht mehr so viel Ruß.
So liftete man das runzelig gewordene Berufsbild mit ein paar Umweltschutz-Messungen,
um den goldenen Boden des Handwerks zu erhalten. Folgte doch dem Holz als Brennmaterial,
Kohle, dann Öl und später Gas. Mit Gas als Brennmaterial wäre aber beinahe ein ernstes Problem entstanden,
lernten doch die Kinder schon in der Schule, daß es faßt rückstandsfrei verbrenne,
also ein regelmäßiges Kehren, so mindestens einmal im Jahr, überflüssig wurde.
Dieses Problem galt es elegant zu umgehen. Wenn es kaum Rückstände bei der Verbrennung gab,
müßte doch zumindest geprüft werden, ob dies tatsächlich so ist.
Dieser gordische Knoten war damit gelöst. Oder noch geschickter, diese Lösung wird den Bürokraten
der Stadt Regensburg zugeschrieben: Die Überprüfung des Kamins erfolgt durch Kehren.
Also nochmals, da das jährliche Kehren des Kamins bei Gasheizungen nicht notwendig ist,
wird bei jedem Kamin überprüft, ob dies nicht notwendig ist, und dies geschieht wiederum durch Kehren.
Dies ist Logik, zumindest in Regensburgs Amtsstuben. Bürokraten können sich nicht irren, nein, nein, nein.
Nur ein kleiner Bürger, nennen wir ihn Joachim D., von dem selbst die Richter am Verwaltungsgericht
zu Regensburg sagen, daß er etwas falsch verstanden hat,
versucht verzweifelt den Unsinn solchen Handelns aufzudecken.
Aber für die Knobler unter den geehrten Lesern eine kleine Denksportaufgabe.
Ein Kaminkehrer will zweimal im Jahr erscheinen, einmal zum Kehren und einmal zum Messen und Überprüfen.
Und tatsächlich, er erscheint 1996 zweimal. Einmal am 12.01.96, mitten im Winter klettert der Unvorsichtige
auf das 45% steile Dach und durchfährt mit dem Kehrgerät den Abgaskamin um 10 Gramm Schmutz zu entfernen.
Beim zweiten Besuch mißt und überprüft er nach Herzenslust die Gasheizanlage,
ohne mit dem Kehrgerät den Abgaskamin zu durchfahren.
So und nun die Frage, wurde am 12.01.96 der Kamin gekehrt oder überprüft?
Aber seien Sie vorsichtig, so ein Prozeß gegen eine Behörde ist in Regensburg schnell verloren.
Aber hier haben wir schon weit vorgegriffen und sollten doch wieder zum chronologischen Ablauf der Ereignisse
zurückfinden. So eine Geschichte muß reifen -oder wie in unserem Falle- in den
Mühlen des Bürokratismus gemahlen werden. Wir wollen das bisher Geschehene wie bei
einem Fortsetzungskrimi zuerst zusammenfassen, damit der Faden nicht verloren geht.
Es fing alles damit an, daß das Kaminkehrerhandwerk eine Einnahmequelle darstellt,
deren zentraler Dienst das Kehren von Kaminen seit altersher ist.
Kaminkehrermeister -oh verzeihen Sie Bezirkskaminkehrermeister-
denn dies ist ein wichtiger Unterschied.
Dadurch wird alles amtlich. Der Bezirkskaminkehrermeister ist Teil des Bürokratismus,
er kehrt im öffentlichen Auftrag. Die Stadt wird zur Aufsichtsbehörde und wacht mit einer Gebührenordnung
über seine Pfründe. Daß er einen festen Bezirk hat,
hat noch weitere angenehme Begleiterscheinungen, Wettbewerb braucht er nicht zu fürchten,
die freie Marktwirtschaft gilt für ihn nicht.
Unser Bürger Joachim D. würde einfach die Rechnung für das waghalsige,
unnötige und ergebnislose Kehren des Kamins mitten im Winter nicht bezahlen,
oder noch besser ihn gar nicht erst auf das Grundstück lassen, wäre da nicht die Stadt Regensburg.
Deren Bürokraten unterstützen den Bezirkskaminkehrermeister mit seitenlangen Briefen an Joachim D..
Und beinahe hätte ich dies vergessen, ab und zu unterstreicht eine kleine Geldstrafe,
die unserem Joachim D. aufgebrummt wird, die Wichtigkeit der amtlichen Briefe. Unserem Jochim D. bleibt natürlich,
und darauf sind die Bürokraten stolz, der Widerspruch.
Aber Sie ahnen es schon geneigter Leser, seine Chancen stehen schlecht.
Wohin würden wir auch kommen, wenn eine Behörde die Entscheidungen der anderen nicht unterstützt.
So kommt auch die Regierung der Oberpfalz zum selben Schluß, Joachim D. - Sie sind im Unrecht!
So bleibt ihm als nächstes der Weg zum Gericht, nicht zum Königlich Bayerischen Amtsgericht, nein,
moderner, der Weg zum Verwaltungsgericht am Haidplatz in Regensburg.
Mitten auf dem Platz, der Brunnen mit der Justitia.
Die Waage in der Hand, dreht sie dem Gericht den Rücken zu.
Ein Schelm wäre, wer da glauben würde, sie habe sich absichtlich abgewendet.
Damit wollen wir uns dem Tage des Gerichtes zuwenden.
Joachim D. betritt mit der inneren Überzeugung, Recht zu haben und zu bekommen
viel zu früh das Verwaltungsgericht in Regensburg. So bleibt ihm noch Zeit,
die Atmosphäre eines älteren Verwaltungsapparates zu genießen.
Er braucht sich keine Sorgen zu machen, zum einen ist er der Kläger,
die von ihm Beklagte ist die Stadt Regensburg.
Zum anderen wird schon lange nicht mehr der Stab über jemanden gebrochen.
Aber irgendwie schweifen seine Gedanken zurück in das mittelalterliche Regensburg,
ist doch sein Problem, der Kaminkehrer ein Relikt aus dem Mittelalter.
Die Juristen waren damals nicht zimperlich, wie die gut erhaltene Folterkammer
im alten Rathaus heute noch dokumentiert.
Dort wohin sie manchen Delinquenten endgültig ins Jenseits befördern ließen, auf dem Galgenberg,
haben sie heute ihre Ausbildungsstätte, die Universität Regensburg,
mit einer weithin bekannten Juristischen Fakultät. An ihr, so nimmt Joachim D. an,
hatten vielleicht auch die seinen Fall beurteilenden Richter, zumindest die jüngeren,
die Möglichkeit Logik zu lernen. Es müßte also bei der folgenden Verhandlung eine gemeinsame Basis,
außerhalb des rechthaberischen Bürokratismus zu finden sein. Das vorgegebene Rätsel müßte hier auflösbar sein.
Ein Problem blieb allerdings, juristische Kenntnisse und Kenntnisse der Logik könnten
bei unserem Problem versagen. Joachim D. würde sich gerne von Handwerker zu Handwerker oder von
Ingenieur zu Ingenieur oder von Physiker zu Physiker über den Sinn und Unsinn des Kaminkehrens
bei einer Gasheizung unterhalten.
Nochmals, das deprimierende Ergebnis vom 12.01.96, 10 Gramm Schmutz, spricht für sich.
Aber jetzt Ende der langen Vorrede und Vorhang auf zur Verhandlung.
Eine Angestellte bittet die Beteiligten in den Gerichtssaal. Erschienen sind 3 Personen aus der Stadtverwaltung
und Joachim D.. Der Bezirkskaminkehrermeister, dies ist fein eingefädelt, erscheint nicht,
schließlich hat seine Standesvertretung durch die gesetzliche Absicherung des Kehrzwanges
(solange man zumindest die entsprechende Vorschrift nicht genau liest) dafür gesorgt,
daß er eigentlich kein Problem hat, sondern nur der von ihm geschröpfte Joachim D.
und die Aufsichtsbehörde des Schröpfvorganges, die Stadt Regensburg.
Fast wäre Joachim D. ein anerkennendes Pfeifen über die Lippen gekommen,
als er am Richtertisch die vielen Personen sieht, die aufgeboten werden, den Fall zu beurteilen.
Aber zum einen geziemt es sich nicht zu Pfeifen, zum anderen wird ihm sofort klar,
daß er vor einem deutschen Gericht steht, als er die in der Mitte sitzende Person sieht.
In zwei Diktaturen hatten Juristen in der jüngsten Vergangenheit Deutschlands nur das abgesegnet,
was Bürokraten vorgaben. War dieser Richter offen für das Problem,
oder hatte er sich schon vor der mündlichen Verhandlung ein abschließendes Urteil gebildet?
Aber das ist vielleicht ein Problem der deutschen Rechtsprechung mit ihren ehernen Grundsätzen:
Gelobt sei die Verordnung, denn sie ist das Maß aller Dinge -
Gelobt sei der Bürokrat, denn er arbeitet im öffentlichen Interesse -
Gelobt sei der Bürger, denn er glaubt nicht nur an Gott sondern auch an die Korrektheit der Richter.
Schon mit den ersten Fragen des Richters wird Joachim D. klar, daß er vor diesem Gericht schlechte Karten hat.
Deswegen sollten wir auch hier das Verfahren schließen.
Es sei Ihnen, geneigter oder auch ungeneigter Leser versprochen, daß in einem nicht
ganz ernst zu nehmenden Kontext eine Fortsetzung folgen wird,
falls es mal wieder heißen sollte: Joachim D. gegen die Stadt Regensburg.
Laßt uns also die Stadttore für heute schließen und den Nachtwächter verkünden:
Es geben bekannt: Die Stadt Regensburg, die Regierung der Oberpfalz und das Verwaltungsgericht:
Joachim D. ist im Unrecht, er hat was nicht verstanden.
Wie aus einer Glosse blutiger Ernst wurde!
Die Verstehenden :
- Ein Bezirkskaminkehrermeister : steigt wegen 10 gr. Schmutz im Januar 1996 trotz Warnung auf ein 45 grad steiles Dach.
- Ein Mitarbeiter der Regensburger Stadtverwaltung, der das für richtig findet.
- Ein Mitarbeiter der Regierung der Oberpfalz, der dies ebenfalls für vernünftig findet.
- Ein Richter des Verwaltungsgerichtes in Regensburg.
Der Leidtragende:
- Ein 17-jähriger Schornsteinfegerlehrling, der im Januar 1999 vom Dach stürzte.
Am 19.01.99 berichtet die Mittelbayerische Zeitung, dass ein 17 jähriger Schornsteinfegerlehrling nach einem Sturz vom Dach mit dem Hubschrauber in eine Spezialklink geflogen wurde.
Wen interessiert schon, was ein 17-jähriger im Winter auf einem Dach verloren hat?
Wen interessiert schon, was aus dem jungen Mann geworden ist?
Wen interessiert schon, was die Kaminkehrer eigentlich machen?
Wen interessiert schon, wo versagt wurde?
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