| Schornsteinfeger - Ein Relikt aus dem Mittelalter |
| Und ewig kehrt der Kehrer! |
| Frage : Warum freiwillig eine hohe Strafe zahlen? Sehr geehrter Herr Datko! Eigentlich möchte ich Ihnen gratulieren zu Ihrer Seite www.monopole.de.Nur leider kann ich gar nicht sagen wozu ich Ihnen gratulieren soll.Finde es gut, dass jemand unbequeme Dinge sagt (Glückwunsch !!!!), nurwelcher tiefere Sinn steckt hinter Ihrer Sache?Laut Ihrer eigenen Aussage haben Sie in 1999 bisher 2.000 DM anStrafgeldern bezahlt, und zwar dafür, dass Sie den Schornsteinfeger nichtins Haus lassen. Mich persönlich kostet der Schornsteinfeger ca. 100DM/Jahr, habe aber ein gutes Verhältnis zu ihm.Davon ausgehend, dass Sie ebenfalls 100 DM Kosten zu tragen haben wenn IhrSchornsteinfeger seine Arbeit macht, wieso zahlen Sie freiwillig das20fache?Welcher Sinn steckt dahinter? |
| Antwort: Ich sehe das, wie bei einem Diebstahl, da würde ich auch nicht sagen, was solls,es sind ja nur DM 100 jedes Jahr.Ich zahle nicht freiwillig das 20fache. Dies ist das alte Spiel, gibst Du nicht freiwillig,dann brauche ich Gewalt.Wer freiwillig jährlich den geforderten Betrag zahlt, erkauft sich seine Ruhe. Sie schreiben, dass ich unbequeme Dinge sage. Falls Sie am System der BezirkskaminkehrermeisterUngereimtheiten sehen sollten, wäre es als Staatsbürger Ihre Pflicht, die Dinge beim Namen zu nennen. Ich stütze mich auf technische und rechtliche Argumente. Aus handwerklicher, technischer und naturwissenschaftlicher Sicht kann ich nur den Kopf über das von den Kaminkehrern aufgeführte Theater schütteln. Rechtlich verbittet der Artikel 13 des Grundgesetzes das Betreten des Hauses ohne Einverständnis des Besitzers. |
| Vorwurf : Ihre Kritik disqualifiziert Sie! Prinzipiell habe ich nichts gegen Kritik, aber so etwas wie auf Ihrer Home-Page (nachfolgend) disqualifiziert Sie. "Wegen DM 40,-- einen alten Mann zu schikanieren, ist auch nicht die feine Art" mit dem Verweis auf diese URL: http://rhein-zeitung.de/on/97/11/28/topnews/schorn.html |
| Antwort: Mit dem Disqualifizieren sollten Sie vorsichtig sein, Ihre Aussage ist ohne Argument. Wir dürfen Ursache und Wirkung nicht vertauschen. Die Ursache war,daß ein älterer Mensch von einem Kaminkehrer wegen DM 40,-- schikaniert wurde. Ich selbst bin ebenso Opfer eines Kaminkehrers, der wie ein Blutegel an meinem Geldbeutel klebt. Für das Verhalten des Kaminkehrers habe ich keinerlei Verständnis. Für jemanden, der nicht Kaminkehrer ist, ist es leicht einsehbar, dass man wegen DM 40,-- einen alten Mann nicht schikanieren darf. |
| Bemerkung : Kehrmonopol aus dem Jahr 1935 contra Grundgesetz Es gab auch schon vor 1935 festgelegte Kehrbezirke und das Schornsteinfegergesetz ist nicht das einzige Gesetz welches das GG einschränkt. |
| Antwort: Erst 1935 wurde für das gesamte "Deutsche Reich" als Versorgung für die Kaminkehrereine Festlegung von Kehrbezirken vorgenommen. Ich wäre dankbar für Hinweise auf Archive, die Schriftverkehr zwischenden Staatsorganen und den Standesorganisationen der Kehrer enthalten. Das Schornsteinfegergesetz kann das Grundgesetz nicht einschränken. Der Artikel 13 des Grundgesetzes legt selbst fest, unter welchen Umständener eingeschränkt werden darf. Das Kehren von Kaminen gehört nicht dazu. Wie meine Untersuchungen zeigen, führen Begründungsversuche schnell zur reinen Willkür. |
| Bemerkung : Meisterbrief im Kehren Sehr geehrter Herr Datko Ich habe jetzt alles von Ihnen im Internet gelesen und komme langsam zu demSchluß das Sie wahrscheinlich einfach nur neidisch sind.Sie hätten doch auch als junger Mensch diesen Beruf ergreifen können, den Meisterbrief machen und vieleicht hätten sie jetzt einen Kehrbezirk.Dann würden Sie das wohl alles anders sehen.Oder? |
| Antwort: Kehren ist keine besonders anspruchsvolle Tätigkeit Nein, nach Kehren steht mir wirklich nicht der Sinn. Ich habe noch die 10 Gr. Schmutz, wegen denen "mein Kehrer" im Winter auf unser 45 Grad steilesDach geklettert ist, aufbewahrt. Ich weiß zwar nicht in welche Schule er gegangen ist, aber etwas mehr Physik hätte sicher nicht geschadet. Volkswirtschaftlich gesehen ist der "Kehrbezirk" ein Gebietsmonopol. Psychologisch gesehen ist das beständige Herauskehren von "Nichts" eine Zwangshandlung. Betrachte ich das Ganze von der handwerklichen, technischen oder naturwissenschaftlichen Seite, was der Kehrer so treibt, kann ich nur den Kopf schütteln. |
Joachim Datko
Cecilie-Vogt-Weg 9
93055 Regensburg