| Kaminkehrer sind ein Relikt aus dem Mittelalter |
| Artikel 13 des Grundgesetzes garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung | Home |
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Obgleich dem Kehrer "XYZ" nach Artikel 13 des Grundgesetzes das Betreten der Wohnung untersagt ist, versucht er
sein Gebietsmonopol durchzusetzen. Unterstützt wird er dabei von der Regensburger Stadtverwaltung und der Regierung der Oberpfalz. Beide Behörden setzen sich dabei über den Artikel 13 des Grundgesetzes hinweg. Nachfolgend die "Selbsteinladung" des Kehrers vom 31.08.2000. | |
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Joachim Datko : 21.09.2000
Cecilie-Vogt-Weg 9
93055 Regensburg