Kaminkehrer sind ein Relikt aus dem Mittelalter

Dem Kehrer "XYZ" ist schriftlich untersagt das Haus zu betreten.

Artikel 13 des Grundgesetzes garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung Home 





Obgleich dem Kehrer "XYZ" nach Artikel 13 des Grundgesetzes das Betreten der Wohnung untersagt ist, versucht er sein Gebietsmonopol durchzusetzen.

Unterstützt wird er dabei von der Regensburger Stadtverwaltung und der Regierung der Oberpfalz.

Beide Behörden setzen sich dabei über den Artikel 13 des Grundgesetzes hinweg.

Nachfolgend die "Selbsteinladung" des Kehrers vom 31.08.2000.





[K]





Zurück
Home : www.monopole.de
e-mail: webmaster@monopole.de

Joachim Datko : 21.09.2000
Cecilie-Vogt-Weg 9
93055 Regensburg