| Schornsteinfeger sind ein Relikt aus dem Mittelalter |
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Wieder mal vor Gericht, diesmal nur weil man ein Grundrecht in Anspruch genommen hat. Beim ersten Mal hatte ich beanstandet, daß ein Kehrer im Winter 1996 auf das Dach gestiegen ist, um aus dem Kamin einer Gasheizung etwas zu kehren. Für diejenigen, ohne naturwissenschaftliche Kenntnisse: Gas verbrennt fast rückstandslos. Was die beteiligten Behörden ( Stadt Regensburg, Regierung der Oberpfalz und Verwaltungsgericht Regensburg ) nicht bedacht hatten war, daß das sinnlose Herumklettern auf Dächern zu schweren Unfällen führen kann. Hatte doch ein Kaminkehrer leichtsinnig im Januar 1999 seinen 17-jährigen Lehrling auf ein Dach geschickt, von dem er 8 Meter tief abstürzte. Ich mußte im ersten Prozeß eine Niederlage hinnehmen, weil ich vor dem Unfug der Kaminkehrer gewarnt hatte. Es war zu viel verlangt meiner Argumentation zu folgen. Wartet jetzt die nächste Niederlage, nur weil es zu viel verlangt ist, einen Artikel des Grundgesetzes lesen zu können? Einladung für den 27.10.2000 um 9.20 Uhr | |
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Joachim Datko : 21.09.2000
Cecilie-Vogt-Weg 9
93055 Regensburg