Gut, daß es das Grundgesetz gibt

Die " Haustürknacker " von der Stadtverwaltung

Artikel 13 des Grundgesetzes garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung Home 





Zuerst knackt die Regensburger Stadtverwaltung mit Unterstützung der Polizei die Haustür. Dann wird vom Rechtsamt der Stadt auch noch ein Bußgeld verhängt. Und das alles nur wegen eines Reliktes aus dem Mittelalter, dem Schornsteinfeger.

Die Regensburger " Türknacker " am Werk.





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Joachim Datko : 21.09.2000
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93055 Regensburg