| Schornsteinfeger sind ein Relikt aus dem Mittelalter |
Kommentare zur Rechtsbeschwerde gegen das Urteil vom 20.12.2001 |
| Wie stark ist ein öffentlich-rechtliches Monopol ? |
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Die Schornsteinfeger haben in der Bundesrepublik ein auf das Jahr 1935 zurückgehendes Gebietsmonopol aufgebaut.
Dagegen steht unter anderem der Artikel 13 des Grundgesetzes der Bunderrepublik Deutschland. Hier können wir lesen: (1) Die Wohnung ist unverletzlich Ein simple Tätigkeit, das Kehren von Kaminen, wurde 1935 zu einer hoheitlichen Aufgabe erhoben. Es entstand der sogenannte Kehrzwang. Hauseigentümer sind seit dieser Zeit verpflichtet dem Kaminkehrer die Tür zu öffnen. Seit 1949 gibt es das Grundgesetz der BRD mit dem Artikel 13, der die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt. Ich habe mich vor einiger Zeit auf den Weg gemacht, die Unverletzlichkeit der Wohnung einzufordern. Verblüfft mußte ich feststellen, daß die Menschen in den Behörden eine andere Sprache als ich sprechen. Die Antwortschreiben der Behörden und die Urteile der Gerichte ähneln Alpträumen, man meint sie kommen aus einer anderen Welt. Auf dieser Seite sollen Kommentare zu meiner Rechtsbeschwerde (Urteil vom 20.12.2001 am Amtsgericht Regensburg) veröffentlicht werden. |
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Joachim Datko
Cecilie-Vogt-Weg 9
93055 Regensburg