Die Entstehung des Kehrmonopols

In den Wirren einer verwirrten Zeit entsteht so manches Wirre!


Impressum
Wir schreiben das Jahr 1935 : Der § 39 der Gewerbeordnung erhält die folgende Fassung:


Vorwort:

Der Beginn des Übels, auf Wunsch der Schornsteinfeger haben die Nazis 1935 in der Gewerbeordnung deutschlandweit Bezirksschornsteinfeger eingeführt.

Dazu Prof. Dr. Michael Hüther - Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft :

"Die Regulierung des Berufs des Schornsteinfegers ist eine klassische Sünde wider Marktwirtschaft und Wettbewerb."

"Ökonomisch ist die Regulierung des Schornsteinfegerberufs genau das, was mit Marktwirtschaft und Wettbewerb nun rein gar nichts zu tun hat. ...Preis und Menge sind festgelegt. Service kann klein geschrieben werden. ... Historisch stammt das Schornsteinfegermonopol aus dem Jahre 1935. Es ist damit Teil der umfassenden Regulierungskampagne, die unter Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht in diesen Jahren Deutschland erfasste und bis heute tiefe Spuren in unserer Wirtschaftsordnung hinterlassen hat. ... Der Fortschritt in der Heizungs-, Regelungs- und Überwachungstechnik wird völlig ignoriert, so als lebten wir noch unter den Bedingungen des Jahres 1935."

Siehe: "Die Regulierung des Berufs des Schornsteinfegers ist eine klassische Sünde wider Marktwirtschaft und Wettbewerb."

Gesetzesänderung zu Gunsten der Schornsteinfeger:

I. Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich

Vom 13. April 1935 (RGBl. I S. 508)



Artikel 1
...
1. § 39 erhält folgende Fassung:

§39

(1) Im Gebiete des Deutschen Reichs sind Kehrbezirke für Schornsteinfeger einzurichten.

...

(3) Kehrarbeiten dürfen nur von Bezirksschornsteinfegermeistern oder deren Gesellen ausgeführt werden.

...

Im Weiteren ist ein bis in die heutige Zeit (2010) immer weiter ausgebautes Versorgungssystem für "Bezirkskaminkehrermeister" entstanden. Auch heute noch behandeln die Behörden und Politiker die Bezirkschornsteinfeger wie "heilige Kühe".

Es folgt ein Schornsteinfegergesetz (SchfG vom 15.09.1969), das die Versorgung der Feger regelt.

Behörden leiten aus dem SchfG ab, den Artikel 13 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland dem Schornsteinfegergesetz unterordnen zu können.

Näheres zur Entstehung des Kehrmonopols finden Sie im Buch:
Das Recht des Schornsteinfegerhandwerks
Otto Elsner Verlagsgesellschaft
Erschienen: 1952
Autoren : Dr. jur. Erich Moelle und Dr. Jur. Franz Philipp

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