Die Entstehung des Kehrmonopols

In den Wirren einer verwirrten Zeit entsteht so manches Wirre!


Wir schreiben das Jahr 1935 : Der § 39 der Gewerbeordnung erhält die folgende Fassung:


I. Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich

Vom 13. April 1935 (RGBl. I S. 508)



Artikel 1
...
1. § 39 erhält folgende Fassung:

§39

(1) Im Gebiete des Deutschen Reichs sind Kehrbezirke für Schornsteinfeger einzurichten.

...

(3) Kehrarbeiten dürfen nur von Bezirksschornsteinfegermeistern oder deren Gesellen ausgeführt werden.

...

Im weiteren ist ein bis in die heutige Zeit (1999) immer weiter ausgebautes Versorgungssystem für "Bezirkskaminkehrermeister" entstanden.

Es folgt ein Schornsteinfegergesetz (SchfG vom 15.09.1969), das die Versorgung der Feger regelt.

Behörden leiten aus dem SchfG ab, den Artikel 13 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland dem Schornsteinfegergesetz unterordnen zu können.

Näheres zur Entstehung des Kehrmonopols finden Sie im Buch:
Das Recht des Schornsteinfegerhandwerks
Otto Elsner Verlagsgesellschaft
Erschienen: 1952
Autoren : Dr. jur. Erich Moelle und Dr. Jur. Franz Philipp

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Joachim Datko
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