Gut, daß es das Grundgesetz gibt

Die " Haustürknacker " von der Stadtverwaltung

Artikel 13 des Grundgesetzes garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung Home 





Zuerst knackt die Regensburger Stadtverwaltung mit Unterstützung der Polizei die Haustür. Dann wird noch ein Bußgeld verhängt. Und das alles wegen eines Reliktes aus dem Mittelalter, dem Schornsteinfeger.

Das folgende Schreiben, mein Einspruch gegen das Bußgeld, spricht für sich.

Da man sich bei der Regierung der Oberpfalz wenigstens das Grundgesetz angesehen hat, hier noch einmal der Link auf das Ergebnis des Denkvorgangs. Prüfen Sie selbst!


Regierung der Oberpfalz am 02.09.99:

"Entgegen der Auffassung des Widerspruchsführers steht dem sich aus $1 Abs. 3 SchfG ergebenden Betretungsrecht Art. 13 GG nicht entgegen. Vielmehr handelt es sich um eine in Art. 13 Abs. 2 GG ausdrücklich zugelassene Einschränkung des Grundrechtes der Unverletzlichkeit der Wohnung. ..."
Seite 1
Seite 2 (Seite mit dem Zitat)
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Joachim Datko : 21.09.2000
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